AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Immoland-Mosel und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotszusendung gültigen Fassung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Immoland- Mosel stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragsschluss und Weitergabeverbot

(a) Die Tätigkeit des Maklers ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer kommt der Maklervertrag mit dem Kunden zustande.
(b) Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers ist es dem Kunden untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
(c) Die Angebote des Maklers sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, dass hierfür eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
(d) Ist dem Kunden ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Kenntnis, schriftlich oder in Textform unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Im Falle des Unterlassens hat der Kunde dem Makler im Wege des Schadensersatzes die in Erfüllung des Auftrages nutzlos gewordenen Aufwendungen zu ersetzen, die diesem dadurch entstanden sind, dass der Kunde ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis des Angebotes informiert hat.

3. Angaben im Exposé

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer oder Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer oder Vermieter beauftragten Dritten stammen und von ihm nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft worden sind. Der Kunde ist verpflichtet die Angaben im Exposé auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

4. Provision

(a) Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers in Höhe von 3,57 Prozent inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nicht das Exposé einen anderen Provisionssatz oder einen absoluten Betrag ausweist. Die Provision
errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen oder sonstiger Übernahmen. Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objekts im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
(b) Mit Abschluss eines Wohnungsmietvertrages entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers in Höhe von 2,38 Monatsnettokaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht das Exposé einen anderen Provisionssatz ausweist. Mit Abschluss eines Gewerbemietvertrages entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers in Höhe von 3 Monatsnettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht das Exposé einen anderen Provisionssatz ausweist.
(c) Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.
(d) Der Provisionsanspruch wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages bzw. des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin, sowie auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde, im Falle eines Mietvertragsabschlusses auf die Ausfertigung eines Mietvertragsexemplars.

5. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

6. Haftungsbegrenzung

(a) Der Makler haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Maklers beruhen. Soweit den Makler keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(b) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für andere zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen uns und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen.

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